Am 28. April traten mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung auch Änderungen des Bußgeldkatalogs in Kraft. Neben höheren Bußgeldern für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe wurden auch die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht. Innerorts kann nun bereits bei Überschreitungen von 21 km/h, zum Beispiel ab 51 km/h in einer 30er Zone, außerorts ab 26 km/h, ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Hiergegen regt sich nun Protest, da damit Geschwindigkeitsverstöße unverhältnismäßig hart bestraft würden. Das zuständige Bundesverkehrsministerium hat deshalb eine Rücknahme der Verschärfung angeregt und will diese mit den Bundesländern schnellstmöglich umsetzen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich im Bundesrat gegen die Aufweichung des Bußgeldkatalogs bei Geschwindigkeitsübertretungen zu wenden und eine Rücknahme der härteren Strafen für Geschwindigkeitsverstöße nicht mitzutragen.