SPD Berlin-Mitte gegen die Rücknahme verschärfter Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Veröffentlicht am 03.06.2020 in Pressemitteilung

Am 28. April traten mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung auch Änderungen des Bußgeldkatalogs in Kraft. Neben höheren Bußgeldern für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe wurden auch die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht. Innerorts kann nun bereits bei Überschreitungen von 21 km/h, zum Beispiel ab 51 km/h in einer 30er Zone, außerorts ab 26 km/h, ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

Hiergegen regt sich nun Protest, da damit Geschwindigkeitsverstöße unverhältnismäßig hart bestraft würden. Das zuständige Bundesverkehrsministerium hat deshalb eine Rücknahme der Verschärfung angeregt und will diese mit den Bundesländern schnellstmöglich umsetzen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich im Bundesrat gegen die Aufweichung des Bußgeldkatalogs bei Geschwindigkeitsübertretungen zu wenden und eine Rücknahme der härteren Strafen für Geschwindigkeitsverstöße nicht mitzutragen.

Insgesamt ist in den letzten Jahren eine Zunahme der Ordnungswidrigkeitsverstöße wegen Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen, auf Autobahnen sogar die zweithäufigste Unfallursache, mit häufig schweren und schwersten Folgen. Im innerstädtischen Bereich sind gerade die besonders schutzbedürftigen Personen wie Kinder, Senior*innen und Menschen mit Behinderung durch Raser*innen erheblich gefährdet. Die Kritiker*innen, die die Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts für unverhältnismäßig erachten, verkennen, dass gerade in Tempo-30-Zonen eine Überschreitung von 21 km/h eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70% bedeutet. Dabei dienen insbesondere Tempo-30-Zonen gerade auch dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer*innen. Diese verlassen sich oder müssten sich an sich darauf verlassen dürfen, dass in diesen Zonen Kraftfahrzeuge mit einer deutlich verminderten Geschwindigkeit unterwegs sind. Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h machen bei Unfällen mit Fußgänger*innen oder Radfahrenden häufig den Unterschied zwischen Leben und Tod. Dementsprechend ist das ursprüngliche Ziel der Novelle für eine effektive Ahndung sowie Sanktionierung von Verkehrsverstößen und damit die Schaffung von mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu begrüßen. Dass CSU-Verkehrsminister Scheuer nun vor den Protesten von Automobilverbänden zurückschreckt, ist für uns nicht hinnehmbar. Geschwindigkeitsverstöße sind keine Bagatelle und Menschen, die sich nicht an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten wollen, bringen durch überhöhte Geschwindigkeit schwächere Verkehrsteilnehmende in Gefahr.

 

Die neuen, härteren Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen sind ein Baustein zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen.

 

Zum Beschluss des Kreisvorstands vom 02. Juni 2020 geht's hier.