Wir bieten folgende Möglichkeiten, unsere Arbeit finanziell durch eine Spende zu unterstützen:
Als Verwendungszweck bitte „Spende“ sowie unbedingt auch Ihre Adresse angeben.
Kontoinhaber: SPD Kreis Mitte
IBAN: DE95 100 50000 0190 6485 46
BIC: BELADEBEXXX
Bank: Berliner Sparkasse
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig.
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse im Verwendungszweck bei der Überweisung angeben. Für Mitglieder der SPD reichen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung aus.
Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail, Fax) über die Spende.
Wir danken Ihnen für Ihre finanzielle Unterstützung!