Kooperationsverbot: Grundgesetzänderung muss kommen

Veröffentlicht am 05.12.2018 in Politik

Auf seiner Sitzung am 04. Dezember 2018 hat der Kreisvorstand einstimmig beschlossen:

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestags zur Grundgesetzänderung, um mehr Spielraum bei der Finanzierung von Bildungsprojekten zu gewähren. Mit dieser Grundgesetzänderung wird es möglich sein, dass der Bund die Digitalisierung der Schulen, den sozialen Wohnungsbau und die öffentlichen Personennahverkehr auch finanziell unterstützt. Natürlich müssen die Änderungen im Einzelnen sorgfältig geprüft werden. Das Ziel muss aber sein, dass die Grundgesetzänderung kommt und das Kooperationsverbot aufgehoben wird. Wir fordern daher die Vertreter*innen des Landes Berlin im Bundesrat auf, aktiv konstruktive Lösungen zu suchen, um eine zukunftsgewandte Politik im Bereich der Bildung, aber auch dafür hinaus, zu ermöglichen.